Zuzahlung für Arzneimittel ab 2027 – was Sie wissen sollten
Zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse und langfristigen Stabilisierung des Gesundheitssystems, gelten ab dem 1. Januar 2027 neue gesetzliche Regelungen. Dies betrifft auch die Zuzahlung verschreibungspflichtiger Medikamente. Die gesetzliche Zuzahlung liegt künftig grundsätzlich zwischen 7,50 € und 15 €. Die persönlichen Belastungsgrenzen bleiben gleich.
Wir als Apotheken berechnen diese Zuzahlung und führen sie zu 100 % an die Krankenkassen ab. Die Höhe der Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt und wird nicht von uns bestimmt.
Das gilt ab 1. Januar 2027
Für gesetzlich Versicherte bleibt das Grundprinzip bestehen: Bei vielen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten dafür neue Beträge:
- Die Zuzahlung beträgt 10 % des Arzneimittelpreises.
- Sie beträgt mindestens 7,50 €.
- Sie beträgt höchstens 15 €.
- Kostet das Arzneimittel weniger als 7,50 €, zahlen Sie höchstens den tatsächlichen Preis.
Warum sich die Zuzahlung 2027 ändert
Die gesetzliche Zuzahlung ist Teil der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Anpassung der Zuzahlungsbeträge ab 2027 ist Bestandteil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen und damit das Gesundheitssystem zu stabilisieren.
Für Sie bedeutet das konkret: Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue gesetzliche Zuzahlungsbeträge für Arzneimittel.
Unsere Rolle als Apotheke
Wenn Sie Ihr Rezept bei uns einlösen, berechnen wir die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung und nehmen sie bei der Abgabe Ihres Arzneimittels entgegen.
Die Höhe der Zuzahlung legen wir nicht selbst fest. Sie richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Arzneimittel.
Unsere Aufgabe geht aber über die reine Abgabe hinaus: Wenn Sie Fragen zu Ihrer Zuzahlung haben oder einen Betrag auf Ihrem Rezept nicht nachvollziehen können, sprechen Sie uns gerne an. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen darauf.
Wer muss eine Zuzahlung leisten?
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung für Arzneimittel befreit.
Darüber hinaus können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine persönliche Zuzahlungsbefreiung erhalten. Entscheidend ist dabei die sogenannte Belastungsgrenze.
Die persönliche Belastungs-grenze
Die persönliche Belastungsgrenze
Die jährliche Belastungsgrenze bleibt unverändert: Grundsätzlich liegt sie bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gilt eine niedrigere Grenze von 1 %.
Wenn Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze im Laufe eines Kalenderjahres erreichen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
Tipp: Zuzahlungsbelege aufbewahren oder Kundenkarte beantragen
Wenn Sie regelmäßig Medikamente oder andere Leistungen mit Zuzahlung erhalten, bewahren Sie Ihre Belege am besten über das gesamte Jahr auf. So behalten Sie den Überblick über Ihre bereits geleisteten Zuzahlungen und können diese bei Bedarf gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen.
Noch einfacher geht es mit unserer Kundenkarte! Am Ende des Jahres können wir Ihnen auf Wunsch eine Übersicht zur Verfügung stellen. Oder Sie nutzen unsere Bestell-App. Hier sind alle Belege automatisch in elektronischer Form hinterlegt.
Ihre persönliche Belastungsgrenze können Sie mit dem Zuzahlungsrechner von aponet ermitteln.
Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Für bestimmte besonders preisgünstige Arzneimittel kann die gesetzliche Krankenkasse die Zuzahlung vollständig erlassen.
Welche Arzneimittel zuzahlungsfrei sind, kann sich regelmäßig ändern. Bei der Abgabe Ihres Arzneimittels können wir prüfen, ob nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse eine zuzahlungsfreie Alternative zur Verfügung steht.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie bei aponet: » Aktuelle Liste zuzahlungsfreier Medikamente bei aponet
Fragen zu Ihrer Zuzahlung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie möchten wissen, wie hoch die Zuzahlung für Ihr Arzneimittel ist? Oder Sie fragen sich, ob für Sie eine Zuzahlungsbefreiung infrage kommt?
Sprechen Sie uns einfach an. Wir schauen uns Ihr Rezept gemeinsam mit Ihnen an und erklären Ihnen die Regelungen verständlich und persönlich.
Weiterführende Informationen
FAQs zur Zuzahlung für Arzneimittel ab 2027
Kann die Apotheke meine Zuzahlung erlassen?
Die Apotheke kann die gesetzliche Zuzahlung nicht nach eigenem Ermessen erlassen. Es gibt allerdings Arzneimittel, die aufgrund gesetzlicher Regelungen zuzahlungsfrei sind.
Welche Möglichkeiten bei Ihrem konkreten Rezept bestehen, prüfen wir gerne für Sie.
Muss ich mich selbst bei meiner Krankenkasse melden, wenn sich die Zuzahlung ändert?
Nein. Die neue Zuzahlung wird bei der Abgabe des Arzneimittels automatisch nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben berechnet. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Aufzahlung?
Zuzahlung und Aufzahlung sind nicht dasselbe.
Die gesetzliche Zuzahlung ist der festgelegte Eigenanteil, den Versicherte bei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen.
Eine Aufzahlung kann zusätzlich entstehen, wenn ein Arzneimittel beispielsweise über dem sogenannten Festbetrag liegt. Dann kann neben der gesetzlichen Zuzahlung eine weitere Differenz entstehen.
Sie sind sich bei einem Betrag auf Ihrem Rezept nicht sicher? Fragen Sie uns einfach – wir erklären Ihnen gerne, wie sich der Betrag zusammensetzt.
Woher weiß ich, ob mein Medikament zuzahlungsfrei ist?
Welche Arzneimittel zuzahlungsfrei sind, kann sich regelmäßig ändern. Eine aktuelle Übersicht stellt aponet zur Verfügung.
» Aktuelle Liste zuzahlungsfreier Medikamente bei aponet
Was passiert, wenn ich meine persönliche Belastungsgrenze erreicht habe?
Wenn Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze im laufenden Kalenderjahr erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich auch für andere Leistungen der Krankenkasse zuzahlen?
Ja. Zuzahlungen können neben Arzneimitteln beispielsweise auch bei bestimmten Hilfsmitteln, Heilmitteln oder einem Krankenhausaufenthalt anfallen. Auch diese Zuzahlungen können für die persönliche Belastungsgrenze berücksichtigt werden.
Warum sollte ich meine Zuzahlungsbelege aufbewahren?
Ihre Belege helfen Ihnen dabei, den Überblick über Ihre bereits geleisteten Zuzahlungen zu behalten. Wenn Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, können die Belege außerdem als Nachweis gegenüber Ihrer Krankenkasse wichtig sein.
Hinweis:Dieser Beitrag informiert allgemein über die gesetzlichen Regelungen zur Zuzahlung bei Arzneimitteln. Im Einzelfall können weitere Regelungen gelten. Für eine persönliche Zuzahlungsbefreiung ist Ihre Krankenkasse zuständig. Bei Fragen zu Ihrem Rezept oder Ihrer Zuzahlung beraten wir Sie gerne persönlich.