Apotheken-Notdienst
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Das sollten Sie zum Apotheken-Notdienst wissen
In Köln wechseln sich die Apotheken im Notdienst ab, sodass auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten eine Versorgung mit dringend benötigten Medikamenten gewährleistet ist. Der Notdienst ist insbesondere nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen wichtig.
Der reguläre Notdienst beginnt für die jeweils eingeteilte Apotheke um 09:00 Uhr morgens und endet nach 24 Stunden um 09:00 Uhr am folgenden Tag.
Zugang zur Apotheke während des Notdienstes
Während des Notdienstes außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten ist der Verkaufsraum der Apotheke nicht zugänglich. Die Versorgung erfolgt in dieser Zeit über die Notdienst-Klappe.
Bitte betätigen Sie einfach die Notdienst-Klingel, um auf sich aufmerksam zu machen. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
Spezielle Medikamente
Benötigen Sie ein bestimmtes oder selten vorrätiges Medikament, empfehlen wir Ihnen, vorab telefonisch bei uns nachzufragen, ob das gewünschte Präparat verfügbar ist.
So können Sie unnötige Wege vermeiden und gegebenenfalls rechtzeitig eine Alternative besprechen.
Medikamente, die während des Notdienstes erhältlich sind
Auch während des Notdienstes können Sie in unserer Apotheke sowohl frei verkäufliche als auch verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen Sie grundsätzlich ein gültiges Rezept. Liegt Ihnen kein Rezept vor, dürfen wir Ihnen das entsprechende verschreibungspflichtige Medikament auch während des Notdienstes nicht aushändigen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an eine Bereitschaftspraxis oder – je nach Dringlichkeit – an eine entsprechende Ambulanz im Krankenhaus.
Notdienstgebühr
Während des Notdienstes außerhalb der regulären Öffnungszeiten kann eine zusätzliche Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Arzneimittel anfallen. Die Gebühr wird direkt bei der Abgabe des Arzneimittels erhoben.
Bei einem ärztlichen Notfall kann die Notdienstgebühr unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Dafür muss die Ärztin oder der Arzt auf dem Rezept den Zusatz „noctu“ vermerken. Das Rezept gilt damit als Notfallrezept und die zusätzliche Notdienstgebühr wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Ein mit „noctu“ gekennzeichnetes Rezept sollte möglichst unverzüglich in einer Apotheke eingelöst werden.